zurück  
     
   
  Erleichtert dem Sportwart und den Ausrichtern ihre Arbeit!  
   
  Unsere Sport- und Turnierordnung verlangt in § 10 Abs. 2:  
  Alle aufgeführten Teilnehmer und Ersatzleute
müssen dem Landesportwart bis spätesten 6 Tage
vor Turnierbeginn eine verbindliche, mind. telefonische
Zusage oder Absage mitteilen.
 
   
  Nur so ist gewährleistet, dass zu jedem Turnier
die maximal mögliche Teilnehmerzahl antreten kann.