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Erleichtert dem Sportwart und den Ausrichtern ihre Arbeit! | ||
Unsere Sport- und Turnierordnung verlangt in § 10 Abs. 2: | ||
Alle aufgeführten
Teilnehmer und Ersatzleute müssen dem Landesportwart bis spätesten 6 Tage vor Turnierbeginn eine verbindliche, mind. telefonische Zusage oder Absage mitteilen. |
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Nur so ist gewährleistet,
dass zu jedem Turnier die maximal mögliche Teilnehmerzahl antreten kann. |
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